Abschreibungsrechner – AfA online berechnen
Ein Abschreibungsrechner verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts auf seine Nutzungsdauer. Im deutschen Steuerrecht wird diese Verteilung als AfA bezeichnet: Absetzung für Abnutzung.
Ein vollständiger Rechner zeigt nicht nur den jährlichen Abschreibungsbetrag. Er erstellt für jedes Jahr einen Abschreibungsplan mit Anfangsbuchwert, Jahres-AfA, kumulierter Abschreibung und Restbuchwert.
Steuerlicher Hinweis: Die zulässige AfA hängt von Wirtschaftsgut, Anschaffungsdatum, Nutzungsdauer, Vorsteuerabzug, betrieblicher Verwendung und aktueller Gesetzeslage ab. Die Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Was bedeutet Abschreibung?
Viele betriebliche Wirtschaftsgüter werden über mehrere Jahre genutzt. Ihre Kosten werden deshalb nicht immer vollständig im Anschaffungsjahr als Aufwand berücksichtigt. Stattdessen werden sie über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.
Typische Beispiele sind:
- Maschinen und technische Anlagen;
- Fahrzeuge;
- Büromöbel;
- Werkzeuge;
- Computerhardware und Software;
- Gebäude;
- bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter.
Grund und Boden wird grundsätzlich nicht planmäßig abgeschrieben, weil er keiner typischen zeitlichen Abnutzung wie ein Gebäude oder eine Maschine unterliegt.
Welche Werte benötigt ein AfA-Rechner?
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten;
- Anschaffungs- beziehungsweise Fertigstellungsdatum;
- betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer;
- gewählte Abschreibungsmethode;
- gegebenenfalls Restwert;
- betrieblicher Nutzungsanteil;
- Vorsteuerabzugsberechtigung;
- bei Leistungs-AfA die erwarteten Leistungseinheiten.
Anschaffungskosten bestimmen
Die Bemessungsgrundlage besteht nicht immer nur aus dem Kaufpreis. Zu den Anschaffungskosten können auch notwendige Nebenkosten gehören:
- Transport und Fracht;
- Montage und Installation;
- Zoll;
- nicht abziehbare Umsatzsteuer;
- Kosten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft.
Rabatte, Skonti und bestimmte Zuschüsse können die Bemessungsgrundlage mindern.
Netto oder brutto abschreiben?
Besteht ein Vorsteuerabzugsrecht, wird für die AfA regelmäßig der Nettobetrag verwendet. Die Vorsteuer wird getrennt behandelt.
Ohne Vorsteuerabzug kann die Umsatzsteuer Bestandteil der Anschaffungskosten sein. Ein Rechner sollte deshalb klar abfragen, ob der eingegebene Betrag netto oder brutto gemeint ist.
Lineare Abschreibung
Bei der linearen AfA wird die Bemessungsgrundlage gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt.
Jahres-AfA = Bemessungsgrundlage / Nutzungsdauer
Der lineare AfA-Satz lautet:
AfA-Satz = 100 % / Nutzungsdauer
Beispiel für lineare AfA
Gegeben:
- Anschaffungskosten: 12.000 €;
- Nutzungsdauer: 6 Jahre;
- Restwert: 0 €.
12.000 / 6 = 2.000 €
Die jährliche AfA beträgt 2.000 €.
| Jahr | Jahres-AfA | Kumulierte AfA | Restbuchwert |
|---|---|---|---|
| 1 | 2.000 € | 2.000 € | 10.000 € |
| 2 | 2.000 € | 4.000 € | 8.000 € |
| 3 | 2.000 € | 6.000 € | 6.000 € |
| 4 | 2.000 € | 8.000 € | 4.000 € |
| 5 | 2.000 € | 10.000 € | 2.000 € |
| 6 | 2.000 € | 12.000 € | 0 € |
Zeitanteilige AfA im Anschaffungsjahr
Bei beweglichen Wirtschaftsgütern wird die Jahres-AfA im Anschaffungsjahr üblicherweise zeitanteilig nach Monaten berechnet. Der Anschaffungsmonat wird mitgezählt.
AfA im ersten Jahr = Jahres-AfA × Nutzungsmonate / 12
Beispiel: Jahres-AfA 2.400 €, Anschaffung im Oktober.
2.400 × 3 / 12 = 600 €
Die AfA im ersten Jahr beträgt 600 €.
Der noch nicht abgeschriebene Betrag wird in den Folgejahren und gegebenenfalls im letzten Rumpfjahr berücksichtigt.
Restwert berücksichtigen
In betriebswirtschaftlichen oder handelsrechtlichen Kalkulationen kann ein erwarteter Restwert einbezogen werden:
Abschreibungsbasis = Anschaffungskosten − Restwert
Jahresabschreibung = Abschreibungsbasis / Nutzungsdauer
Bei 20.000 € Anschaffungskosten, 2.000 € Restwert und 6 Jahren Nutzungsdauer:
(20.000 − 2.000) / 6 = 3.000 €
Für steuerliche AfA ist ein frei geschätzter Restwert nicht automatisch maßgeblich.
Degressive AfA 2026
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, kann nach aktueller Rechtslage eine degressive AfA gewählt werden.
Der Satz darf höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes betragen und 30 Prozent nicht überschreiten.
Degressive AfA = Restbuchwert zu Jahresbeginn × degressiver Satz
Da der Restbuchwert sinkt, werden auch die jährlichen AfA-Beträge kleiner.
Beispiel für degressive AfA
Gegeben:
- Anschaffungskosten: 20.000 €;
- zulässiger Satz: 30 %;
- volle Jahresbetrachtung.
| Jahr | Anfangsbuchwert | AfA 30 % | Restbuchwert |
|---|---|---|---|
| 1 | 20.000 € | 6.000 € | 14.000 € |
| 2 | 14.000 € | 4.200 € | 9.800 € |
| 3 | 9.800 € | 2.940 € | 6.860 € |
| 4 | 6.860 € | 2.058 € | 4.802 € |
Bei unterjähriger Anschaffung ist auch die degressive AfA im ersten Jahr zeitanteilig zu berechnen.
Wechsel von degressiver zu linearer AfA
Die degressive Methode erreicht rechnerisch nie exakt einen Buchwert von null. Deshalb wird häufig zu einem späteren Zeitpunkt zur linearen AfA gewechselt.
Verglichen werden:
Degressive AfA = Restbuchwert × degressiver Satz
Lineare Rest-AfA = Restbuchwert / Restnutzungsdauer
Ist die lineare Rest-AfA höher, ist der Wechsel rechnerisch vorteilhaft, sofern er steuerlich zulässig ist.
Beispiel für den Methodenwechsel
Restbuchwert: 8.000 €
Restnutzungsdauer: 3 Jahre
Degressiver Satz: 20 %
Degressiv: 8.000 × 20 % = 1.600 €
Linear: 8.000 / 3 ≈ 2.666,67 €
Die lineare Rest-AfA ist in diesem Beispiel höher.
Leistungsabschreibung
Bei der Leistungs-AfA richtet sich die Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzung, etwa nach Maschinenstunden, Stückzahl oder Kilometern.
AfA je Einheit = Abschreibungsbasis / Gesamtleistung
Jahres-AfA = AfA je Einheit × Jahresleistung
Beispiel: 90.000 € Anschaffungskosten, 300.000 Stück Gesamtleistung und 60.000 Stück im ersten Jahr.
90.000 / 300.000 = 0,30 € je Stück
60.000 × 0,30 = 18.000 €
Die Leistung muss nachweisbar sein.
AfA-Tabellen und Nutzungsdauer
Die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums enthalten Erfahrungswerte zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vieler Anlagegüter.
Sie sind ein anerkanntes Hilfsmittel, aber keine bindende Rechtsnorm. Besondere betriebliche Verhältnisse können im Einzelfall eine andere Nutzungsdauer begründen.
Computerhardware und Software
Für bestimmte Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung kann steuerlich eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.
Der Rechner sollte dennoch prüfen, ob das konkrete Wirtschaftsgut unter die begünstigte Definition fällt und wie die zeitliche Zuordnung im Einzelfall erfolgt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter können unter bestimmten Voraussetzungen vereinfacht behandelt werden.
Nach § 6 EStG gelten grundsätzlich folgende Nettogrenzen, wenn Vorsteuer abgezogen werden kann:
- bis 250 €: sofortiger Betriebsausgabenabzug möglich;
- bis 800 €: GWG-Sofortabschreibung möglich;
- über 250 € bis 1.000 €: alternativ Sammelposten möglich.
Die gewählte Methode und Dokumentationspflichten müssen für das jeweilige Wirtschaftsjahr beachtet werden.
Sammelposten
Wird ein Sammelposten gebildet, wird er über fünf Jahre gleichmäßig aufgelöst.
Jahres-AfA Sammelposten = Sammelposten / 5
Der Abgang eines einzelnen enthaltenen Wirtschaftsguts verändert die planmäßige Auflösung grundsätzlich nicht wie bei einer Einzelabschreibung.
Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Unter den Voraussetzungen des § 7g EStG können für bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter zusätzlich zur regulären AfA Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten möglich sein.
Voraussetzungen, Nutzungsanforderungen und Gewinngrenzen müssen gesondert geprüft werden. Ein allgemeiner Abschreibungsrechner sollte diese Option nicht automatisch aktivieren.
Betrieblicher Nutzungsanteil
Bei gemischter Nutzung kann nur der steuerlich zuordenbare betriebliche Anteil relevant sein.
Beispiel:
2.000 € Anschaffungskosten × 70 % betriebliche Nutzung = 1.400 €
Die steuerliche Zuordnung und Nachweispflicht hängen von Art und Umfang der Nutzung ab.
Restbuchwert berechnen
Restbuchwert = Bemessungsgrundlage − kumulierte AfA
Bei 15.000 € Bemessungsgrundlage und 9.000 € bisheriger AfA:
15.000 − 9.000 = 6.000 €
Der Restbuchwert darf durch die planmäßige AfA nicht negativ werden.
Verkauf eines Wirtschaftsguts
Beim Verkauf wird der Erlös mit dem Buchwert verglichen:
Veräußerungsergebnis = Verkaufserlös − Buchwert
Ein positiver Unterschied kann einen Gewinn, ein negativer Unterschied einen Verlust ergeben. Steuerliche Sonderregeln und Umsatzsteuer sind gesondert zu prüfen.
Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Spätere Aufwendungen können die Bemessungsgrundlage erhöhen, wenn sie als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten einzuordnen sind.
Reparaturen und Erhaltungsaufwendungen werden dagegen häufig direkt als Aufwand behandelt. Die Abgrenzung kann steuerlich anspruchsvoll sein.
Außergewöhnliche Abnutzung
Ein ungewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Wertverlust kann eine zusätzliche Abschreibung begründen, etwa bei schwerem Schaden oder dauerhafter wirtschaftlicher Überholung.
Ob die Voraussetzungen vorliegen, muss anhand des Einzelfalls und der geltenden steuerlichen beziehungsweise handelsrechtlichen Regeln geprüft werden.
Gebäudeabschreibung
Gebäude unterliegen besonderen gesetzlichen AfA-Sätzen. Grundstück und Gebäude müssen getrennt werden, weil der Grund und Boden nicht planmäßig abgeschrieben wird.
Bei Immobilien können Baujahr, Fertigstellungsdatum, Nutzungsart, Gebäudeanteil am Kaufpreis und Sonderregelungen eine Rolle spielen. Ein allgemeiner Anlagenrechner sollte Gebäude deshalb nicht mit denselben Standardregeln wie Maschinen behandeln.
Handelsrechtliche und steuerliche Abschreibung
Handelsbilanz und Steuerbilanz verfolgen unterschiedliche Zwecke. Deshalb können Nutzungsdauer, Methode und Abschreibungsbetrag voneinander abweichen.
Der Rechner sollte klar kennzeichnen, ob eine steuerliche AfA nach deutschem Recht oder eine allgemeine betriebswirtschaftliche Abschreibung dargestellt wird.
Typische Fehler
- Brutto statt netto rechnen, obwohl Vorsteuerabzug besteht.
- Eine falsche Nutzungsdauer verwenden.
- Den Anschaffungsmonat nicht berücksichtigen.
- Grundstück und Gebäude nicht trennen.
- Degressive AfA ohne Prüfung des Zeitraums anwenden.
- GWG-Grenzen mit falscher Bemessungsgrundlage prüfen.
- Reparatur und Herstellungskosten verwechseln.
- Den Restbuchwert negativ werden lassen.
Was ein guter Abschreibungsrechner anzeigen sollte
- Bemessungsgrundlage;
- Abschreibungsmethode;
- Nutzungsdauer und AfA-Satz;
- zeitanteilige AfA im ersten Jahr;
- jährlichen AfA-Betrag;
- kumulierte Abschreibung;
- Restbuchwert je Jahr;
- möglichen Wechselzeitpunkt;
- Hinweis auf aktuelle Rechtsgrundlage.
Formeln im Überblick
| Berechnung | Formel |
|---|---|
| Lineare Jahres-AfA | Bemessungsgrundlage / Nutzungsdauer |
| Linearer AfA-Satz | 100 % / Nutzungsdauer |
| Zeitanteilige AfA | Jahres-AfA × Monate / 12 |
| Degressive AfA | Restbuchwert × degressiver Satz |
| Leistungs-AfA je Einheit | Abschreibungsbasis / Gesamtleistung |
| Restbuchwert | Bemessungsgrundlage − kumulierte AfA |
| Sammelposten jährlich | Sammelposten / 5 |
Weiterführende Quellen
- § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung
- § 6 EStG – GWG und Sammelposten
- § 7g EStG – Sonderabschreibungen
- BMF – AfA-Tabellen
- BMF – Hinweise zu Computerhardware und Software
Fazit
Ein Abschreibungsrechner verteilt die Kosten eines Wirtschaftsguts auf seine Nutzungsdauer und erstellt einen nachvollziehbaren AfA-Plan. Bei der linearen Methode bleiben die Jahresbeträge gleich, bei der degressiven Methode sinken sie mit dem Restbuchwert.
Für 2026 ist besonders das Anschaffungsdatum wichtig: Für bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 kann die degressive AfA bis 30 Prozent genutzt werden, begrenzt auf das Dreifache des linearen Satzes.
Bemessungsgrundlage, Vorsteuer, Nutzungsdauer, Anschaffungsmonat, GWG-Regeln und Sonderabschreibungen müssen korrekt eingeordnet werden. Der Rechner liefert eine strukturierte Berechnung, aber keine verbindliche steuerliche Beurteilung.
Häufige Fragen zum Abschreibungsrechner
Wie berechnet man die lineare AfA?
Bemessungsgrundlage durch Nutzungsdauer teilen.
Was ist die degressive AfA?
Ein fester Prozentsatz wird auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet.
Wie wird das erste Jahr berechnet?
Bei beweglichen Wirtschaftsgütern üblicherweise zeitanteilig nach Monaten.
Was ist der Restbuchwert?
Bemessungsgrundlage abzüglich der bisher verbuchten AfA.
Was ist eine AfA-Tabelle?
Ein anerkanntes Hilfsmittel zur Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Was bedeutet GWG?
Geringwertiges Wirtschaftsgut mit möglichen vereinfachten Abschreibungsregeln.
Wann ist degressive AfA möglich?
Für begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter und nur innerhalb der gesetzlichen Zeiträume.
Ersetzt der Rechner eine Steuerberatung?
Nein. Er liefert nur eine schematische Berechnung.