Urlaubstage-Rechner
Urlaubstage-Rechner PRO
Berechnen Sie Jahresurlaub, anteiligen Anspruch, bereits erworbenen Urlaub, Resturlaub und den Verbrauch für einen Zeitraum.
Der Rechner liefert eine Schätzung und ersetzt keine Rechts-, Lohn- oder Personalberatung. Regeln unterscheiden sich nach Land und Vertrag.
Ergebnisse
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Ein Urlaubstage-Rechner hilft dabei, den vollen Jahresurlaub, einen anteiligen Anspruch, bereits erworbenen Urlaub, Resturlaub und den Verbrauch eines konkreten Urlaubszeitraums nachvollziehbar zu berechnen. Besonders nützlich ist er bei Teilzeit, Eintritt oder Austritt im laufenden Kalenderjahr, wechselnden Arbeitstagen, übertragenem Urlaub und Feiertagen.
Welche Ergebnisse liefert der Urlaubstage-Rechner?
Der Rechner besitzt zwei Modi. Anspruch und Resturlaub berechnet Jahresanspruch, zeitanteiligen Urlaub, den bis zu einem Stichtag erworbenen Anteil, aktuell verfügbaren Urlaub und den voraussichtlichen Rest zum Jahresende. Urlaubsantrag zählt die Urlaubstage und Stunden eines gewählten Zeitraums.
Berücksichtigt werden können:
- Urlaubsanspruch in Tagen, Wochen oder Stunden;
- Vollzeit- und Teilzeitmodelle;
- Beschäftigungsbeginn und Beschäftigungsende;
- tagesgenaue, monatliche oder stundenbezogene Ansparung;
- übertragener Urlaub;
- bereits genommene und bereits geplante Tage;
- Feiertage innerhalb oder außerhalb des Anspruchs;
- Rundung auf halbe oder ganze Tage;
- individuelle Arbeitstage;
- halbe erste oder letzte Urlaubstage;
- der nächste reguläre Arbeitstag nach dem Urlaub.
Alle Werte bleiben bearbeitbar. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nur die Untergrenze. Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen häufig mehr Urlaub vor.
Gesetzlicher Mindesturlaub in Deutschland
§ 3 Bundesurlaubsgesetz bestimmt einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen. Als Werktage gelten dabei alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Die gesetzliche Ausgangsbasis entspricht damit einer Sechs-Tage-Woche.
Für eine regelmäßige Fünf-Tage-Woche wird der Mindesturlaub üblicherweise auf 20 Arbeitstage umgerechnet. Entscheidend ist nicht, ob jemand als Vollzeit- oder Teilzeitkraft bezeichnet wird, sondern an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird.
Die Umrechnung lautet:
Urlaubstage = gesetzliche Urlaubswochen × regelmäßige Arbeitstage pro Woche.
24 Werktage bei sechs Arbeitstagen entsprechen vier Urlaubswochen. Bei fünf Arbeitstagen ergeben sich 20 Tage, bei drei Arbeitstagen 12 Tage.
Vertraglicher Urlaub über dem Mindesturlaub
Viele Beschäftigte erhalten 25, 28, 30 oder mehr Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Dieser Mehrurlaub ist vertraglicher oder tariflicher Urlaub. Für ihn können andere Regelungen zu Übertragung, Verfall, Krankheit oder Abgeltung gelten, wenn sie klar vom gesetzlichen Mindesturlaub getrennt werden.
Im Rechner sollte der tatsächliche Gesamtanspruch aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eingetragen werden. Wer 30 Tage erhält, sollte nicht den gesetzlichen Presetwert von vier Wochen verwenden, sondern 30 Tage als vollen Jahresanspruch eingeben.
Wann entsteht der volle Urlaubsanspruch?
Nach § 4 BUrlG wird der volle Urlaubsanspruch erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Vor Ablauf dieser Wartezeit kann ein Teilurlaubsanspruch bestehen.
Der Rechner zeigt eine mathematische zeitanteilige Berechnung. Für die rechtliche Beurteilung muss zusätzlich geprüft werden, ob die sechsmonatige Wartezeit erfüllt ist, in welcher Jahreshälfte das Arbeitsverhältnis endet und ob gesetzlicher oder zusätzlicher vertraglicher Urlaub betrachtet wird.
Teilurlaub nach vollen Beschäftigungsmonaten
§ 5 BUrlG sieht in bestimmten Fällen ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses vor. Das betrifft insbesondere Zeiten, in denen wegen der noch nicht erfüllten Wartezeit kein voller Anspruch entsteht, ein Ausscheiden vor erfüllter Wartezeit oder ein Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte des Kalenderjahres.
Die vereinfachte Monatsformel lautet:
Teilurlaub = Jahresurlaub × volle Beschäftigungsmonate ÷ 12.
Bei 24 Tagen Jahresurlaub und vier vollen Monaten ergibt sich ein Anspruch von 8 Tagen. Bei 30 vertraglichen Tagen wären es 10 Tage, sofern dieselbe Teilurlaubsregel auf den Gesamtanspruch angewendet wird.
Der Rechner bietet eine monatliche Methode und eine tagesgenaue Methode. Für eine rechtlich verbindliche Berechnung ist zu klären, welche Methode für den gesetzlichen und den vertraglichen Teil gilt.
Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
Nach erfüllter Wartezeit kann bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte für den gesetzlichen Mindesturlaub grundsätzlich bereits der volle Jahresanspruch entstanden sein. Eine einfache zeitanteilige Kürzung kann deshalb beim Mindesturlaub falsch sein.
Der Rechner ist bewusst flexibel, entscheidet diese Rechtsfrage aber nicht automatisch. Bei Austritt sollte geprüft werden:
- ob die Wartezeit erfüllt ist;
- ob das Arbeitsverhältnis in der ersten oder zweiten Jahreshälfte endet;
- welcher Anteil gesetzlicher Mindesturlaub ist;
- ob der Vertrag eine wirksame zeitanteilige Regel für Mehrurlaub enthält;
- welcher Urlaub bereits bei einem früheren Arbeitgeber gewährt wurde.
§ 6 BUrlG verhindert Doppelansprüche, wenn im selben Kalenderjahr bereits Urlaub von einem früheren Arbeitgeber gewährt wurde.
Erworbener Urlaub und Jahresanspruch unterscheiden
Der Jahresanspruch zeigt, wie viel Urlaub für das gesamte Jahr oder den gesamten Beschäftigungszeitraum vorgesehen ist. Der bis zu einem Stichtag erworbene Wert zeigt, wie viel nach der ausgewählten Ansparmethode rechnerisch aufgebaut wurde.
Beispiel: Bei 30 Tagen Jahresurlaub können bis Ende Juni tagesgenau ungefähr 15 Tage aufgebaut sein. Wurden bereits 10 Tage genommen und 7 Tage reserviert, liegt die aktuelle rechnerische Verfügbarkeit bei minus 2 Tagen, obwohl zum Jahresende noch ein positiver Rest entstehen kann.
Der Rechner trennt deshalb:
- aktuell verfügbar: erworbener Urlaub plus Übertrag minus genommen und geplant;
- voraussichtlicher Jahresrest: vollständiger zeitanteiliger Anspruch plus Übertrag minus genommen und geplant.
Urlaubsjahr und Kalenderjahr
Der gesetzliche Urlaub bezieht sich grundsätzlich auf das Kalenderjahr. Unternehmen können ihre organisatorische Urlaubsverwaltung dennoch mit abweichenden Perioden strukturieren, soweit gesetzliche Rechte gewahrt bleiben. Internationale Konzerne verwenden teilweise individuelle Leave Years.
Der Rechner lässt Beginn und Ende der Urlaubsperiode frei wählen. Für eine deutsche gesetzliche Prüfung sollte in der Regel das Kalenderjahr verwendet werden, sofern keine besondere zulässige Regelung zu beachten ist.
Übertragung und Verfall
Urlaub soll grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung kann unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein. Zusätzlich beeinflussen unionsrechtliche Vorgaben und die Informationspflichten des Arbeitgebers den Verfall.
Der Rechner nimmt einen übertragenen Wert als Eingabe entgegen. Er entscheidet nicht, ob dieser Wert noch gültig ist oder bis wann er genommen werden muss. Der Wert sollte aus einer bestätigten Urlaubsübersicht stammen.
Krankheit während des Urlaubs
Nach § 9 BUrlG werden durch ärztliches Zeugnis nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Diese Tage müssen daher in der Urlaubsabrechnung korrigiert werden.
Im Rechner können solche Tage aus einer Buchung entfernt oder dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben werden. Die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen, die Nachweispflicht und die Meldung an den Arbeitgeber müssen separat beachtet werden.
Wie der Modus „Urlaubsantrag“ Tage zählt
Der Rechner geht jeden Kalendertag des gewählten Zeitraums durch. Nur die ausgewählten regelmäßigen Arbeitstage werden als Urlaubstage berechnet. Eingetragene Feiertage werden ausgeschlossen. Der nächste reguläre Arbeitstag nach dem Zeitraum wird zusätzlich angezeigt.
Bei einer Fünf-Tage-Woche verbraucht Urlaub von Montag bis Sonntag normalerweise fünf Tage. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen ansonsten regulären Arbeitstag und muss er nicht als Urlaubstag eingesetzt werden, wird er in die Ausschlussliste eingetragen.
Halbe Urlaubstage und Stunden
Das BUrlG geht grundsätzlich von Urlaubstagen aus. Halbe Tage werden in der betrieblichen Praxis dennoch verwendet, wenn eine entsprechende Regelung besteht. Der Rechner kann den ersten und letzten anrechenbaren Tag als halben Tag behandeln.
Zusätzlich wird die benötigte Stundenzahl aus den Urlaubstagen und den Stunden pro Arbeitstag berechnet. Bei ungleichmäßigen täglichen Arbeitszeiten ist eine einheitliche Stundenzahl möglicherweise ungenau. Dann sollte jeder Tag separat bewertet oder ein HR-System mit individuellem Schichtplan verwendet werden.
Feiertage korrekt behandeln
Gesetzliche Feiertage, die auf einen regulären Arbeitstag fallen, verbrauchen grundsätzlich keinen Urlaubstag, wenn an diesem Tag ohnehin nicht gearbeitet werden muss. Regionale Feiertage unterscheiden sich nach Bundesland. Außerdem können Schichtbetriebe an Feiertagen arbeiten.
Der Rechner lädt keinen automatischen Feiertagskalender. Dadurch muss der Nutzer nur die tatsächlich relevanten ausgeschlossenen Daten eintragen und vermeidet falsche Annahmen über Bundesland, Branche oder Schichtmodell.
Rundung von Bruchteilen
Bei Teilurlaub können Bruchteile entstehen. § 5 BUrlG sieht vor, dass Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden sind. Für andere Bruchteile und für vertraglichen Mehrurlaub kann die konkrete Behandlung von Rechtsprechung und Vereinbarung abhängen.
Der Rechner bietet mehrere Rundungsarten. Die Rundung sollte erst nach der passenden gesetzlichen oder vertraglichen Berechnung erfolgen und nicht mehrfach in Zwischenschritten.
Typische Fehler
- 24 Tage als Wert für jede Arbeitswoche verwenden: 24 Werktage beziehen sich auf die Sechs-Tage-Woche.
- Teilzeit nach Stunden statt Arbeitstagen kürzen: entscheidend ist häufig die Zahl regelmäßiger Arbeitstage.
- In der zweiten Jahreshälfte automatisch zwölfteln: der volle Mindesturlaub kann bereits entstanden sein.
- Gesetzlichen und vertraglichen Urlaub nicht trennen: für Mehrurlaub können andere Regeln gelten.
- Feiertage als Urlaubstage zählen: relevante gesetzliche Feiertage sollten ausgeschlossen werden.
- Krankheitstage nicht korrigieren: nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs zählt nicht als Urlaub.
- Übertragenen Urlaub ungeprüft übernehmen: Fristen und Voraussetzungen müssen beachtet werden.
- Rechnergebnis mit Genehmigung verwechseln: die zeitliche Lage des Urlaubs muss abgestimmt werden.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Urlaubstage gibt es bei einer Fünf-Tage-Woche?
Der gesetzliche Mindesturlaub entspricht vier Wochen und damit regelmäßig 20 Arbeitstagen. Vertraglich kann ein höherer Anspruch bestehen.
Wie wird Urlaub bei Teilzeit berechnet?
Die Urlaubswochen werden mit den regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche multipliziert.
Entsteht nach sechs Monaten immer der volle Urlaub?
Nach § 4 BUrlG wird der volle Anspruch erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Beim Austritt sind weitere Regeln zu prüfen.
Verbraucht ein Feiertag einen Urlaubstag?
Normalerweise nicht, wenn er auf einen regulären Arbeitstag fällt und an diesem Tag wegen des Feiertags nicht gearbeitet werden muss.
Was passiert bei Krankheit im Urlaub?
Ärztlich nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit werden nach § 9 BUrlG nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.
Ist die Berechnung rechtlich verbindlich?
Nein. Sie muss mit Gesetz, Vertrag, Tarifvertrag und Personalunterlagen abgeglichen werden.
Offizielle Quellen
- Bundesurlaubsgesetz – Gesamtübersicht
- § 3 BUrlG – Dauer des Urlaubs
- § 4 BUrlG – Wartezeit
- § 5 BUrlG – Teilurlaub
- § 6 BUrlG – Ausschluss von Doppelansprüchen
- § 9 BUrlG – Krankheit während des Urlaubs
Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026.