Überstundenrechner
Überstundenrechner PRO
Berechnen Sie Normalstunden, Überstundenstufen, Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge, Freizeitausgleich, Brutto, Abzüge und Hochrechnungen.
Vergütung
Überstundenregeln
Ausgleich
Geschätzte Abzüge
Arbeitsplan
| Datum | Beginn | Ende | Unbezahlte Pause | Tagestyp | Nachtstunden | Zusätzliche Prämie | Notizen | Entfernen |
|---|
Nur Planungsschätzung. Anspruch, Zuschläge, Arbeitszeitgrenzen, Abzüge und Freizeitausgleich können von Vertrag, Branche, Tarif und Beschäftigtengruppe abhängen.
Ergebnisse
Schichtübersicht
Ein Überstundenrechner wandelt Schichten in Normalstunden, Überstunden, Zuschläge, Freizeitausgleich, Bruttoentgelt und ein geschätztes Netto um. Er hilft bei Schichten über Mitternacht, mehreren Überstundenstufen, Nacht- und Feiertagsarbeit sowie Monats- oder Jahresgehältern.
Das Ergebnis ist eine Planungs- und Kontrollrechnung. Ob Überstunden angeordnet werden dürfen, vergütet werden müssen oder durch Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, betrieblicher Übung, Beschäftigtengruppe und Gesetz.
Leistungsumfang des Rechners
- Stundenlohn aus Stunden-, Monats- oder Jahresentgelt;
- Arbeitszeit nach Abzug unbezahlter Pausen;
- tägliche und wöchentliche Überstunden ohne Doppelzählung;
- zwei Überstundenstufen mit unterschiedlichen Faktoren;
- Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge;
- Auszahlung, Freizeitausgleich oder Aufteilung;
- Schichtprämien;
- Brutto, pauschal geschätzte Abzüge und Netto;
- Monats- und Jahreshochrechnung;
- CSV-Nachweis je Schicht.
Arbeitsstunden aus einer Schicht berechnen
Die Grundformel lautet:
Arbeitszeit = Schichtende − Schichtbeginn − unbezahlte Pause.
Bei einer Nachtschicht von 22:00 bis 06:00 liegt das Ende am Folgetag. Vor Pausen enthält diese Schicht acht Stunden.
Nur echte unbezahlte Ruhepausen dürfen abgezogen werden. Nach § 4 Arbeitszeitgesetz sind bei mehr als sechs bis neun Stunden mindestens 30 Minuten und bei mehr als neun Stunden 45 Minuten Pause vorgesehen; die konkrete Behandlung in der Abrechnung muss dennoch geprüft werden.
Monats- oder Jahresgehalt in Stundenlohn umrechnen
Für die Planung verwendet der Rechner:
Stundenlohn aus Jahresgehalt = Jahresgehalt ÷ Wochenstunden ÷ bezahlte Wochen.
Stundenlohn aus Monatsgehalt = Monatsgehalt × 12 ÷ Wochenstunden ÷ bezahlte Wochen.
Tarifverträge verwenden häufig einen festen Monatsdivisor. Zulagen, Sonderzahlungen oder Bereitschaftszeiten können anders behandelt werden. Liegt ein vertraglicher Überstunden-Stundensatz vor, sollte dieser verwendet werden.
Tägliche und wöchentliche Mehrarbeit
Der Rechner trennt zuerst Stunden oberhalb der eingetragenen Tagesgrenze ab. Anschließend wird nur der verbleibende reguläre Anteil gegen die Wochengrenze geprüft. So wird dieselbe Stunde nicht doppelt als tägliche und wöchentliche Überstunde angesetzt.
Bei fünf Schichten mit 8, 8, 8, 8 und 10 Stunden, einer Tagesgrenze von acht und einer Wochengrenze von 40 entstehen 40 Normalstunden und zwei Überstunden.
Ist im Vertrag nur eine wöchentliche Grenze relevant, kann die Tagesgrenze auf null gesetzt werden.
Zwei Überstundenstufen
Ein Tarif oder eine Betriebsvereinbarung kann die ersten Überstunden anders vergüten als weitere Stunden:
Entgelt Stufe 1 = Stunden Stufe 1 × Grundlohn × Faktor 1.
Entgelt Stufe 2 = Stunden Stufe 2 × Grundlohn × Faktor 2.
Der Stufenzähler kann wöchentlich neu beginnen, über den eingegebenen Abrechnungszeitraum laufen oder monatlich fortgeschrieben werden. Im Monatsmodus können bereits geleistete Stunden eingetragen werden.
Faktor und Zuschlag unterscheiden
Ein Faktor von 1,25 bedeutet Gesamtvergütung von 125% des Grundlohns. Der reine Zuschlag beträgt 25%:
Gesamtstundensatz = Grundstundensatz × Faktor.
Reiner Zuschlag = Grundstundensatz × (Faktor − 1).
Diese Unterscheidung verhindert, dass der Grundlohn doppelt addiert wird.
Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge
Nachtstunden werden als Anteil der jeweiligen Schicht eingetragen. Wochenend- und Feiertagsarbeit wird über den Tagestyp markiert. Der Rechner kann Zuschläge addieren oder nur den höchsten anwenden.
Welche Variante richtig ist, ergibt sich nicht allgemein aus dem Rechner. Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und betriebliche Regelung können Kumulation zulassen, ausschließen oder besondere Berechnungsbasen vorgeben.
Auszahlung oder Freizeitausgleich
Überstunden können ausgezahlt, in Freizeit umgewandelt oder geteilt werden:
Freizeitstunden = Überstunden × nicht ausgezahlter Anteil × Freizeitfaktor.
Sechs Überstunden mit Faktor 1,5 ergeben bei vollständigem Freizeitausgleich neun Stunden. Ob Zuschläge zusätzlich ausgezahlt werden oder im Freizeitwert enthalten sind, richtet sich nach der Vereinbarung.
Brutto und geschätztes Netto
Der Rechner addiert Normalentgelt, ausgezahlte Überstunden, Schichtzuschläge und Prämien. Für eine grobe Nettoschätzung können pauschale Steuer- und Sozialabgabensätze sowie ein fester Abzug eingetragen werden.
Brutto = Normalentgelt + ausgezahlte Überstunden + Prämien.
Geschätztes Netto = Brutto − geschätzte Abzüge.
Die Nettoschätzung ersetzt keine Lohnabrechnung. Steuerklasse, Beitragsbemessungsgrenzen, Freibeträge, Kirchensteuer, Krankenkasse, Altersvorsorge und Jahreswerte fehlen.
Arbeitszeitgrenzen in Deutschland
§ 3 Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
§ 5 sieht grundsätzlich elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach Arbeitsende vor. § 4 regelt Ruhepausen. Für Nachtarbeit gelten besondere Ausgleichszeiträume, und Sonn- beziehungsweise Feiertagsarbeit ist nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen zulässig.
Die eingetragene Regionalgrenze ist deshalb eine Warn- und Planungsgröße. Eine einzelne Woche kann nicht allein zeigen, ob ein gesetzlicher Durchschnitt über den gesamten Ausgleichszeitraum eingehalten wird.
Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?
Das Arbeitszeitgesetz regelt vor allem die zulässige Arbeitszeit, nicht einen allgemeinen festen Zuschlag für jede Überstunde. Vergütung und Zuschlag können sich aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder den Umständen ergeben.
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass es keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz gibt, nach dem jede über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehende Stunde automatisch mit einem Zuschlag zu vergüten ist. Ist die Vergütung nicht geregelt, kann § 612 BGB relevant sein, wenn eine Vergütung nach den Umständen zu erwarten ist.
Deshalb verwendet das deutsche Profil neutrale Faktoren. Vertragliche oder tarifliche Werte müssen manuell eingetragen werden.
Nachweis und Aufzeichnung
§ 16 ArbZG verpflichtet Arbeitgeber zur Aufzeichnung der über acht werktägliche Stunden hinausgehenden Arbeitszeit und zur Aufbewahrung der Nachweise für mindestens zwei Jahre. Weitere Pflichten können aus Mindestlohn- oder Branchenregeln folgen.
Für die eigene Kontrolle sollten Datum, Beginn, Ende, Pausen, Nachtanteile, Anordnung oder Duldung der Mehrarbeit und der erhaltene Ausgleich dokumentiert werden. E-Mails, Dienstpläne, Zeiterfassungsdaten und Abrechnungen helfen bei Rückfragen.
Hochrechnungen richtig interpretieren
Die Monats- und Jahreswerte übertragen den eingegebenen Zeitraum auf ein durchschnittliches Jahr. Eine einzelne arbeitsreiche Woche ist keine belastbare Prognose. Urlaub, Feiertage, Schichtrotation, Krankheit und Ausgleichszeiträume verändern das Ergebnis.
Praxisbeispiel für eine vollständige Abrechnungswoche
Ein Arbeitnehmer erhält 3.400 Euro Monatsgehalt, arbeitet laut Vertrag 40 Stunden pro Woche und nutzt einen vertraglichen Divisor von 173,33 Monatsstunden. Daraus ergibt sich ein Grundstundenlohn von rund 19,62 Euro. In einer Woche leistet er 45 Stunden, davon drei Nachtstunden und fünf Stunden am Samstag.
Der Vertrag vergütet die ersten drei Überstunden mit Faktor 1,25 und weitere Stunden mit Faktor 1,50. Zusätzlich zahlt der Betrieb 20% Nachtzuschlag und 25% Samstagszuschlag. Der Arbeitnehmer trägt diese Werte in die editierbaren Felder ein und wählt anschließend die im Vertrag genannte Zuschlagsmethode. Addiert der Betrieb alle Zuschläge, fällt das Ergebnis höher aus als bei einer Regel, die je Stunde nur den höchsten Zuschlag berücksichtigt.
Nach der Berechnung vergleicht der Arbeitnehmer jede Schicht mit seiner Zeiterfassung. Er kontrolliert außerdem, ob die Lohnabrechnung den Grundlohn, die Überstundenvergütung und die Schichtzuschläge getrennt ausweist. Diese Vorgehensweise macht Abweichungen schnell sichtbar.
So unterscheiden sich Mehrarbeit und Überstunden
Im Alltag verwenden viele Menschen beide Begriffe gleich, doch Vertrag oder Tarifvertrag können sie unterschiedlich definieren. Mehrarbeit beschreibt oft Stunden oberhalb der individuellen Vertragszeit. Überstunden können dagegen erst oberhalb einer betrieblichen Vollzeitgrenze oder nach ausdrücklicher Anordnung beginnen.
Teilzeitkräfte sollten deshalb zwei Schwellen prüfen: ihre persönliche Vertragszeit und die Schwelle, ab der der Tarif einen Zuschlag vorsieht. Der Rechner erlaubt beide Betrachtungen, weil Nutzer die Wochen- und Tagesgrenzen selbst festlegen. Für eine rechtliche Bewertung müssen sie dennoch den einschlägigen Vertrag lesen.
Arbeitszeitkonto richtig im Rechner abbilden
Ein Arbeitszeitkonto sammelt Plus- und Minusstunden über einen festgelegten Zeitraum. Solange die Plusstunden innerhalb des erlaubten Kontorahmens bleiben, entsteht möglicherweise noch kein Anspruch auf Auszahlung. Der Betrieb kann später Freizeit gewähren oder das Konto zu einem Stichtag ausgleichen.
Nutzer können diesen Fall mit dem Modus Freizeitausgleich modellieren. Sie geben den vereinbarten Freizeitfaktor ein und setzen die Auszahlungsquote auf null oder teilen die Kompensation auf. Der Rechner zeigt dann sowohl die verbleibende Geldzahlung als auch die entstehenden Freizeitstunden.
Eine solche Simulation ersetzt keine Kontenregel. Kappungsgrenzen, Verfallsfristen, Übertragungsregeln und Genehmigungspflichten können das tatsächliche Ergebnis verändern.
Typische Fehler
- bezahlte Pausen als unbezahlte Pause abziehen;
- Schichten über Mitternacht falsch berechnen;
- dieselbe Stunde doppelt als Tages- und Wochenüberstunde zählen;
- 25% Zuschlag als Faktor 0,25 statt 1,25 eingeben;
- alle Zuschläge addieren, obwohl der Tarif nur den höchsten vorsieht;
- Monatsgehalt mit einem falschen Stundendivisor umrechnen;
- pauschale Abzüge als exakte Nettolohnberechnung behandeln;
- ein Regionalprofil als Rechtsanspruch ansehen.
Ergebnis kontrollieren
Vergleichen Sie jede Schicht mit der Zeiterfassung. Prüfen Sie Grundstundensatz, Tages- und Wochengrenze, Stufenzeitraum, Zuschlagskombination und Freizeitausgleich. Rechnen Sie mindestens eine Schicht manuell nach.
Bei Streit über Anordnung, Duldung, Nachweis oder Vergütung sind Betriebsrat, Gewerkschaft, Rechtsberatung oder Fachanwalt geeignete Ansprechpartner.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in Deutschland immer einen Überstundenzuschlag?
Nein. Ein fester Zuschlag muss sich regelmäßig aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder einer anderen Anspruchsgrundlage ergeben.
Kann ein Monatsgehalt in einen Stundenlohn umgerechnet werden?
Ja, als Schätzung. Der vertragliche oder tarifliche Divisor kann jedoch abweichen.
Dürfen täglich mehr als acht Stunden gearbeitet werden?
Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden kann zulässig sein, wenn der gesetzliche Ausgleich im Referenzzeitraum erfolgt.
Unterstützt der Rechner Nachtschichten?
Ja. Liegt das Ende vor dem Beginn, wird der Folgetag angenommen.
Ist das berechnete Netto verbindlich?
Nein. Es handelt sich um eine pauschale Schätzung.
Sind Regionalwerte rechtlich verbindlich?
Nein. Es sind editierbare Startwerte.
Offizielle und rechtliche Quellen
- Gesetzestext zur täglichen Arbeitszeit: ArbZG § 3
- Amtliche Pausenregel: ArbZG § 4
- Vorgaben zur Ruhezeit: ArbZG § 5
- Aufzeichnungspflichten: ArbZG § 16
- BGB § 612 – Vergütung
- Bundesarbeitsgericht 5 AZR 530/11 – Überstundenvergütung
Informationen und Links geprüft: 20. Juni 2026.