Teilzeit-Rechner für Stunden

Teilzeit-Rechner PRO

Berechnen Sie Teilzeitstunden, Vollzeitäquivalent, Bruttogehalt, Mehrarbeit, Überstunden, Urlaub, Zusatzleistungen und Arbeitgeberkosten.

Regionale Werte sind veränderbare Planungswerte. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und aktuelles Recht prüfen.

Alle Zahlungen sind Bruttowerte vor Steuern, Sozialabgaben, Rentenbeiträgen und persönlichen Abzügen.

Der Rechner liefert Planungswerte und legt keinen Arbeitsvertrag aus.

Vertrag und Wochenplan
Montag
Bezahlte Stunden 0
Dienstag
Bezahlte Stunden 0
Mittwoch
Bezahlte Stunden 0
Donnerstag
Bezahlte Stunden 0
Freitag
Bezahlte Stunden 0
Samstag
Bezahlte Stunden 0
Sonntag
Bezahlte Stunden 0
Vergütung und Jahresberechnung

Ganzjähriges Gehalt ignoriert die bezahlten Wochen und verwendet nur VZÄ und aktive Monate.

Teiljahresberechnung verwendet bezahlte Wochen ÷ 52. Stundenlohn nutzt immer die bezahlten Wochen.

Mehrarbeit und Zuschläge

Mehrarbeits- und Überstundenregeln unterscheiden sich nach Vertrag, Tarif und Land.

Bezahlter Urlaub und Feiertage

Urlaubsregeln hängen von Gesetz und Vertrag ab. Feiertage können enthalten, zusätzlich oder anders behandelt sein.

Feiertage hängen von Jahr, Region und Arbeitsplan ab; Stunden manuell eingeben.

Zusatzleistungen und Arbeitgeberkosten

Leistungen können fest, anteilig oder benutzerdefiniert sein.

VZÄ = bezahlte Wochenstunden ÷ Vollzeit-Referenzstunden.

Gehalt = Vollzeitgehalt × VZÄ × Jahresfaktor × aktiver Jahresanteil.

Urlaubsstunden = Wochenstunden × Vollzeit-Urlaubswochen × aktiver Jahresanteil.

Zusatzstunden werden an der veränderbaren Wochenschwelle getrennt.

Arbeitgeberkosten = Bruttovergütung + Leistungen + Nebenkosten.

Alle Berechnungen erfolgen lokal im Browser.

Nur Beispielwerte — durch tatsächlichen Plan, Vertrag, Gehalt und Urlaubsregeln ersetzen.

Ergebnisse

Ein Teilzeit-Rechner vergleicht einen reduzierten Wochenplan mit einer Vollzeitreferenz. Aus Startzeiten, Endzeiten und Pausen entstehen bezahlte Wochenstunden, Vollzeitäquivalent, Bruttojahresgehalt, Mehrarbeits- und Überstundenvergütung, Urlaubsstunden sowie Arbeitgeberkosten.

Das Ergebnis ist eine Planungsrechnung, keine Lohnabrechnung und keine rechtliche Vertragsauslegung. Teilzeitregeln hängen von Staat, Tarifvertrag, Branche und Arbeitsvertrag ab. Deshalb bleiben alle Regionalwerte veränderbar, und sämtliche Vergütungen werden als Bruttobeträge vor Steuern, Arbeitnehmerbeiträgen, Rentenabzügen und persönlichen Anpassungen dargestellt.

Der Vertrag ist entscheidend. Prüfen Sie Wochenstunden, Vollzeitreferenz, Vergütungsbasis, bezahlte Wochen, Urlaubsregel, Feiertage, Mehrarbeit, Zuschläge und Leistungen. Ein Länderprofil kann den Einstieg erleichtern, ersetzt aber keine aktuelle Vertrags- und Rechtsprüfung.

Welche Fragen der Rechner beantwortet

  • Wie viele bezahlte Stunden enthält der Wochenplan?
  • Welchem Vollzeitäquivalent entspricht die Teilzeit?
  • Welche Jahres-, Monats-, Zweiwochen- und Wochenwerte entstehen?
  • Was verändern zusätzliche Stunden und Überstunden?
  • Wie viele Urlaubsstunden stehen zur Verfügung?
  • Welchen Einfluss haben enthaltene Feiertage auf den buchbaren Urlaub?
  • Welches Vollzeitäquivalent hat das eingegebene Gehalt?
  • Welche Leistungen und Arbeitgeberkosten entstehen?

Wochenplan ohne Doppelzählung erfassen

Der detaillierte Modus enthält Montag bis Sonntag. Für jeden aktiven Tag werden Beginn, Ende und unbezahlte Pause eingetragen.

Bezahlte Tagesstunden = Schichtdauer − unbezahlte Pause.

Eine Schicht von 09:00 bis 17:30 mit 30 Minuten unbezahlter Pause ergibt acht bezahlte Stunden. Liegt das Ende vor dem Beginn, erkennt der Rechner eine Schicht über Mitternacht. 22:00 bis 06:00 mit 30 Minuten Pause entsprechen 7,5 Stunden.

Bezahlte Pausen dürfen nicht erneut abgezogen werden. Der Rechner benötigt die tatsächlich vergütete Arbeitszeit.

Durchschnittsstunden bei wechselnden Plänen

Der Durchschnittsmodus eignet sich für regelmäßig schwankende Wochen, sofern ein belastbarer vertraglicher oder abrechnungstechnischer Durchschnitt vorliegt.

Durchschnittlicher Arbeitstag = bezahlte Wochenstunden ÷ Arbeitstage pro Woche.

Bei stark unregelmäßiger Arbeit sollte der Durchschnitt aus dem anwendbaren Referenzzeitraum der Lohnabrechnung stammen und nicht aus einer zufällig gewählten Woche.

Vollzeitäquivalent berechnen

VZÄ = bezahlte Teilzeitstunden pro Woche ÷ Vollzeit-Referenzstunden.

Beispiel. 32 bezahlte Stunden bei einer betrieblichen Vollzeitreferenz von 40 Stunden ergeben 80% VZÄ.

Deutschland besitzt nicht für jede Beschäftigung eine einheitliche gesetzliche Vollzeitstundenzahl. Tarifvertrag, betriebliche Regelung oder Vergleichsgruppe bestimmen daher häufig die passende Referenz. Der Rechner verwendet bewusst einen editierbaren Wert.

Drei Vergütungsgrundlagen

Vollzeit-Jahresgehalt

Teilzeitgrundgehalt = Vollzeitgehalt × VZÄ × Jahresfaktor × aktiver Jahresanteil.

Diese Methode passt zu Stellenausschreibungen und Entgelttabellen mit Vollzeitwert.

Stundenlohn

Jahresgrundlohn = Stundenlohn × bezahlte Wochenstunden × bezahlte Wochen × aktiver Jahresanteil.

Hier bestimmen die vergüteten Stunden direkt das Jahreseinkommen.

Bestehendes Teilzeit-Jahresgehalt

Der Rechner übernimmt das eingegebene Bruttogehalt und bildet einen mathematischen Vollzeitvergleich:

Vollzeitäquivalentes Gehalt = Teilzeitgehalt ÷ VZÄ.

Der Vergleich ist kein Diskriminierungsnachweis. Aufgaben, Erfahrung, Arbeitsort, Tarifgruppe und Zuschläge können sich unterscheiden.

Ganzjährige und unterjährige Verträge

Beim ganzjährigen Modell wird das Gehalt nach VZÄ und aktiven Monaten berechnet. Bezahlter Urlaub reduziert ein normales Jahresgehalt nicht noch einmal.

Für Saison- oder Teiljahresmodelle kann der Rechner folgenden Faktor anwenden:

Jahresfaktor = bezahlte Wochen ÷ 52.

Dieser Faktor ist ein Planungsmodell. Manche Verträge verteilen ein Teiljahresentgelt auf zwölf Monate, andere behandeln Urlaubsvergütung getrennt. Die Vertragsformulierung bleibt maßgeblich.

Mehrarbeit und Überstunden trennen

Zusätzliche Teilzeitstunden sind nicht automatisch Überstunden. Der Rechner teilt sie an einer veränderbaren Wochenschwelle.

Mehrarbeitsstunden = zusätzliche Stunden unterhalb der Schwelle.

Überstunden = verbleibende Stunden oberhalb der Schwelle.

Für beide Anteile kann ein eigener Faktor gelten. Das verhindert, dass jede Stunde über dem Teilzeitvertrag sofort mit einem Überstundenzuschlag bewertet wird.

Die konkrete Rechtslage kann komplex sein. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Gleichbehandlungsrecht sind zu prüfen, insbesondere wenn Teilzeitbeschäftigte Zuschläge erst später erreichen als Vollzeitbeschäftigte.

Nacht-, Wochenend- und Schichtzuschläge

Zuschlagsvergütung = Zuschlagsstunden × Grundstundenlohn × Zuschlagsprozentsatz × Arbeitswochen.

Ein Zuschlag von 25% fügt nur den zusätzlichen Viertelanteil hinzu. Der normale Stundenlohn ist bereits im Grundgehalt oder in der Mehrarbeitsvergütung enthalten.

Bonus richtig behandeln

Der Bonus kann anteilig, vollständig oder benutzerdefiniert angesetzt werden. Die anteilige Variante verwendet VZÄ, Jahresfaktor und aktiven Jahresanteil.

Leistungsabhängige Boni folgen nicht zwingend derselben Formel wie das Grundgehalt. Bonusordnung oder Zielvereinbarung sollten deshalb geprüft werden.

Urlaub in Stunden umrechnen

Bei ungleich langen Arbeitstagen sind Stunden meist genauer als Urlaubstage.

Urlaubsstunden = bezahlte Wochenstunden × Vollzeit-Urlaubswochen × aktiver Jahresanteil.

Beispiel. 32 Wochenstunden und vier Urlaubswochen ergeben 128 Urlaubsstunden. Bei durchschnittlich acht Stunden pro Arbeitstag entsprechen sie 16 individuellen Arbeitstagen.

Das Bundesurlaubsgesetz nennt mindestens 24 Werktage und zählt dabei alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen als Werktage. Bezogen auf die gesetzliche Sechstagewoche entsprechen 24 Werktage vier Wochen. Bei einer Fünftagewoche ergibt die proportionale Umrechnung 20 Arbeitstage. Tarif- und Arbeitsverträge gewähren häufig mehr.

Eine reine Multiplikation mit Wochenstunden ist besonders für regelmäßig arbeitende Teilzeitkräfte verständlich. Bei wechselnden Stunden oder Teiljahresarbeit kann eine andere gesetzliche oder tarifliche Methode erforderlich sein.

Feiertage sachgerecht behandeln

Feiertage hängen von Bundesland, Kalenderjahr und individuellen Arbeitstagen ab. Deshalb trägt der Nutzer die erwarteten jährlichen Feiertagsstunden manuell ein.

Sind Feiertage im gesamten Urlaubsbudget enthalten, zieht der Rechner sie vom buchbaren Urlaub ab. Sind sie zusätzlich, erhöht er die gesamte bezahlte Freizeit.

Das verhindert, dass Feiertage auf ohnehin freien Teilzeittagen fälschlich abgezogen werden. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Vergütung gesetzlicher Feiertage, wenn Arbeit wegen des Feiertags ausfällt; die konkrete Anwendung hängt vom planmäßigen Arbeitstag ab.

Gleichbehandlung und Pro-rata-Prinzip

§ 4 TzBfG verbietet eine schlechtere Behandlung allein wegen der Teilzeitarbeit, sofern kein sachlicher Grund besteht. Die EU-Richtlinie 97/81/EG enthält einen vergleichbaren Grundsatz und erlaubt, wo angemessen, das Pro-rata-temporis-Prinzip.

Das unterstützt proportionale Berechnungen von Gehalt oder Urlaub. Es bedeutet aber nicht, dass jede Sachleistung automatisch mit demselben Prozentsatz gekürzt werden darf.

Leistungen und Arbeitgeberkosten

Leistungen können anteilig, vollständig oder benutzerdefiniert angesetzt werden. Ein fester Versicherungs- oder Ausstattungswert kann sich anders verhalten als ein prozentualer Barzuschuss.

Arbeitgebernebenkosten = Bruttojahresvergütung × eingegebener Prozentsatz.

Arbeitgeberkosten = Bruttovergütung + Leistungen + Nebenkosten.

Das Feld dient der betrieblichen Planung und ist kein Steuer- oder Sozialversicherungsrechner.

Vergütungszeiträume vergleichen

Der Rechner zeigt Jahres-, Monats-, Vierwochen-, Zweiwochen- und Wochenbrutto. Das Monatsbrutto ist der Jahreswert geteilt durch zwölf; Vierwochenwerte entstehen aus 13 Perioden, Zweiwochenwerte aus 26 Perioden.

Diese Werte sind Durchschnittswerte. Tatsächliche Zahlungen können wegen Kalendertagen, Stundenabweichungen, Zuschlägen oder Abrechnungsstichtagen schwanken.

VZÄ-Szenarien nutzen

Die Tabelle vergleicht 20%, 40%, 50%, 60%, 70%, 80%, 90% und 100% VZÄ. Für jede Stufe werden Wochenstunden, Jahres- und Monatsbrutto, Urlaubsstunden sowie Arbeitgeberkosten berechnet.

Die Szenarien helfen bei Stundenreduzierung, stufenweiser Rückkehr oder Personalplanung. Sie unterstellen gleiche Gehaltsbasis, Urlaubsregel und Leistungslogik.

Regionale Beispiele

  • Vereinigtes Königreich: 37,5 Stunden und 5,6 Urlaubswochen als veränderbarer Planungswert.
  • Frankreich: 35 Stunden als gesetzliche Vollzeitreferenz und fünf Urlaubswochen; Mindeststunden und Ausnahmen bei Teilzeit müssen gesondert geprüft werden.
  • Deutschland: 40 Stunden als häufige, aber nicht universelle Referenz und vier gesetzliche Mindestwochen.
  • Schweden: 40 Stunden und fünf Wochen als Startwert; Tarifverträge prägen viele Arbeitsbedingungen.

Die übrigen Länderprofile funktionieren nach demselben Prinzip. Sie liefern editierbare Ausgangswerte und keine verbindliche Rechtsauskunft.

Durchgerechnetes Beispiel mit Monatswerten

Eine Beschäftigte arbeitet Montag bis Donnerstag jeweils von 08:30 bis 16:30 Uhr. Pro Tag wird eine unbezahlte Pause von 30 Minuten abgezogen. Damit entstehen 7,5 bezahlte Stunden täglich und 30 Stunden pro Woche. Bei einer betrieblichen Vollzeitreferenz von 40 Stunden beträgt das Vollzeitäquivalent 75%.

Liegt das Vollzeit-Bruttojahresgehalt bei 48.000 Euro, ergibt das einfache ganzjährige Grundmodell:

48.000 Euro × 0,75 = 36.000 Euro Brutto pro Jahr.

Das durchschnittliche Monatsbrutto beträgt 3.000 Euro. Der Rechner zeigt zusätzlich 2.769,23 Euro je Vierwochenperiode, 1.384,62 Euro je Zweiwochenperiode und 692,31 Euro als durchschnittliches Wochenbrutto. Diese Werte sind mathematische Periodenwerte; die tatsächliche Abrechnung kann wegen Zuschlägen oder variabler Stunden abweichen.

Mehrarbeit im Beispiel aufteilen

Arbeitet dieselbe Beschäftigte in einer Woche acht zusätzliche Stunden, liegen zunächst zehn Stunden zwischen ihrem Vertrag von 30 Stunden und der Vollzeitreferenz von 40 Stunden. Alle acht Stunden bleiben daher unter der eingetragenen Überstundenschwelle. Der Rechner bewertet sie mit dem Faktor für Mehrarbeit.

Bei zwölf zusätzlichen Stunden würden zehn Stunden als Mehrarbeit und zwei Stunden als Überstunden erscheinen. Erst die beiden Stunden oberhalb der 40-Stunden-Schwelle erhalten den eingegebenen Überstundenfaktor. Ein Tarifvertrag kann andere Grenzen oder Zuschläge vorsehen.

Urlaub bei unterschiedlichen Tageslängen prüfen

Arbeitet eine Person montags acht Stunden, dienstags sechs Stunden und donnerstags vier Stunden, ist die Angabe „drei Urlaubstage“ wenig aussagekräftig. Ein Montag und ein Donnerstag verbrauchen nicht dieselbe Stundenzahl. Die Stundenmethode bildet diese Unterschiede besser ab.

Der Rechner berechnet zunächst das gesamte Stundenbudget. Für die konkrete Buchung muss anschließend der tatsächlich ausgefallene Arbeitstag mit seiner geplanten Stundenlänge abgezogen werden. Die angezeigten äquivalenten Urlaubstage beruhen nur auf dem durchschnittlichen Arbeitstag und dienen dem Vergleich.

Praktischer Prüfablauf

  1. Wochenplan und unbezahlte Pausen aus dem Vertrag übernehmen.
  2. Betriebliche Vollzeitreferenz bestätigen.
  3. Vergütungsbasis eindeutig bestimmen.
  4. Ganzjahres- oder Teiljahresmodell prüfen.
  5. Mehrarbeit von Überstunden trennen.
  6. Zuschläge und Bonusregeln dokumentieren.
  7. Urlaub bei ungleichen Tagen in Stunden führen.
  8. Nur Feiertage auf geplanten Arbeitstagen berücksichtigen.
  9. Leistungen als fest, anteilig oder individuell einordnen.
  10. Ergebnis mit Personalstelle oder Abrechnung vergleichen.

Häufige Fehler

  • Anwesenheit statt bezahlter Zeit verwenden;
  • bezahlte Pausen abziehen;
  • einen allgemeinen Länderwert statt der Vertragsreferenz nutzen;
  • Jahresgehalt zusätzlich um Urlaubswochen kürzen;
  • jede Zusatzstunde als Überstunde behandeln;
  • bei 25% Zuschlag den gesamten Stundenlohn erneut addieren;
  • Feiertage auf freien Teilzeittagen abziehen;
  • Urlaubstage trotz ungleicher Schichten vergleichen;
  • jede Leistung automatisch anteilig kürzen;
  • Brutto mit Netto verwechseln.

Häufig gestellte Fragen

Bedeuten 80% VZÄ immer vier Arbeitstage?

Nein. 80% beziehen sich auf die Vollzeitstunden und können auf unterschiedlich viele Tage verteilt werden.

Berechnet der Rechner das Nettogehalt?

Nein. Steuern und persönliche Abzüge unterscheiden sich zu stark.

Wird bezahlter Urlaub vom Jahresgehalt abgezogen?

Bei einem normalen Jahresgehalt nicht erneut. Teiljahresverträge können anders geregelt sein.

Warum werden Feiertagsstunden manuell eingegeben?

Sie hängen von Bundesland, Jahr und individuellen Arbeitstagen ab.

Dürfen alle Leistungen proportional gekürzt werden?

Nicht zwingend. Vertrag, Tarifvertrag und Gleichbehandlung sind zu prüfen.

Ist das Vollzeitäquivalent des Gehalts eine Rechtsbewertung?

Nein. Es ist eine mathematische Vergleichsgröße.

Offizielle und primäre Quellen

Quellen geprüft: 22. Juni 2026.

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