Arbeitszeitrechner
Arbeitszeitrechner PRO
Berechnen Sie eine einzelne Schicht oder einen gesamten Arbeitszeitraum mit Pausen, Nachtarbeit, Feiertagen, Überstunden, Rundung und geschätztem Verdienst.
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Mit einem Arbeitszeitrechner lassen sich Beginn und Ende einer Schicht in nachvollziehbare Arbeitsstunden umwandeln. Der Rechner berücksichtigt unbezahlte Pausen, Nachtschichten, Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums, Feiertage, Überstunden, Sollstunden und einen geschätzten Bruttolohn.
Welche Berechnungen sind möglich?
Der Rechner bietet zwei unterschiedliche Arbeitsweisen. Im Modus Einzelne Schicht wird eine konkrete Arbeitszeit von einer Startzeit bis zu einer Endzeit berechnet. Im Modus Arbeitszeitraum wird ein kompletter Zeitraum ausgewertet, beispielsweise eine Woche, ein Monat oder ein frei gewählter Abschnitt.
Zu den wichtigsten Funktionen gehören:
- Bruttozeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende;
- Nettoarbeitszeit nach Abzug einer unbezahlten Pause;
- Schichten über Mitternacht;
- Auswahl der regelmäßigen Arbeitstage;
- Ausschluss von Feiertagen und Urlaubstagen;
- Rundung auf 5, 10, 15 oder 30 Minuten;
- Trennung von regulären Stunden und Überstunden;
- Vergleich mit täglichen oder wöchentlichen Sollstunden;
- Schätzung des Bruttoverdienstes mit Überstundenfaktor.
Damit eignet sich das Werkzeug nicht nur für klassische Vollzeitmodelle. Auch Teilzeitbeschäftigte, Schichtarbeiter, Minijobber, Freelancer und Personen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten können ihre Aufzeichnungen plausibilisieren.
Grundformel der Arbeitszeitberechnung
Die zentrale Formel lautet:
Nettoarbeitszeit = Dauer zwischen Beginn und Ende − unbezahlte Pause.
Eine Schicht von 08:00 bis 16:30 dauert brutto 8 Stunden 30 Minuten. Bei einer unbezahlten Pause von 30 Minuten bleiben 8 Stunden Nettoarbeitszeit.
Bei einer Nachtschicht muss der Tageswechsel berücksichtigt werden. Beginnt die Arbeit um 22:00 und endet um 06:00, beträgt die Dauer 8 Stunden. Ohne Tageswechsel würde eine einfache Subtraktion zu einem falschen negativen Ergebnis führen.
Was zählt als Arbeitszeit?
Nach § 2 Arbeitszeitgesetz ist Arbeitszeit grundsätzlich die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Das ist ein wichtiger Unterschied: Nicht jede Anwesenheitszeit ist automatisch anrechenbare Arbeitszeit, und nicht jede Unterbrechung ist automatisch eine abzuziehende Ruhepause.
Der Rechner entscheidet diese Einordnung nicht selbst. Er zieht genau die Minuten ab, die eingegeben werden. Deshalb sollte vor der Berechnung geklärt sein, ob eine Pause tatsächlich unbezahlt und vollständig frei verfügbar ist. Bereitschaftszeiten, Rufbereitschaft, Reisezeiten, Umkleidezeiten oder Unterbrechungen während betrieblicher Abläufe können je nach Situation anders behandelt werden.
Pausen nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz
§ 4 ArbZG sieht bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden insgesamt mindestens 30 Minuten Ruhepause vor. Bei mehr als neun Stunden sind mindestens 45 Minuten vorgesehen. Die Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Diese gesetzlichen Mindestvorgaben sagen jedoch nicht automatisch, wie eine konkrete Pause vergütet wird. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag und tatsächliche Ausgestaltung können entscheidend sein. Im Rechner sollte deshalb nur die Pause abgezogen werden, die bei der Entgeltberechnung nicht als Arbeitszeit zählt.
Tägliche Höchstarbeitszeit und Ausgleich
Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Der Rechner kann eine tägliche Überstundengrenze abbilden, führt aber keine automatische Prüfung dieses gesetzlichen Ausgleichszeitraums durch. Wer eine rechtliche Kontrolle benötigt, muss daher einen ausreichend langen Zeitraum auswerten und zusätzlich prüfen, welche Tage als Werktage, Ausgleichstage oder zulässige Abweichungen gelten.
Nach § 5 ArbZG ist nach Ende der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten. Der Rechner berechnet aktuell die Dauer einer Schicht, überprüft aber nicht automatisch den Abstand zur nächsten Schicht.
Arbeitszeit für einen Zeitraum berechnen
Im Zeitraum-Modus werden Startdatum, Enddatum, regelmäßige Anfangs- und Endzeit sowie die Arbeitstage ausgewählt. Danach werden nur die passenden Wochentage gezählt. Gesetzliche Feiertage, betriebsfreie Tage oder Urlaub können als ausgeschlossene Daten eingetragen werden.
Die Berechnung erfolgt in mehreren nachvollziehbaren Schritten:
- Kalendertage des gewählten Zeitraums ermitteln;
- nur ausgewählte Arbeitstage berücksichtigen;
- eingetragene Feiertage und zusätzliche Abwesenheitstage abziehen;
- Brutto- und Nettozeit pro Arbeitstag berechnen;
- Rundung und tägliche Überstundengrenze anwenden;
- Stunden über alle verbleibenden Tage summieren;
- Istzeit mit der hinterlegten Wochenarbeitszeit vergleichen.
Sollstunden richtig einstellen
Die Wochenarbeitszeit sollte dem Arbeitsvertrag entsprechen. Häufig sind 40, 39, 38,5 oder 35 Stunden vereinbart. Der Rechner verteilt die Wochenstunden auf die ausgewählten Arbeitstage. Bei 40 Stunden und fünf Arbeitstagen ergeben sich 8 Sollstunden pro Tag. Bei einer Vier-Tage-Woche wären es rechnerisch 10 Stunden pro ausgewähltem Tag.
Diese Verteilung ist eine Planungshilfe. Sie bildet nicht automatisch Gleitzeitkonten, Monats-Sollstunden, tarifliche Ausgleichszeiträume, Kurzarbeit, Schichtzulagen oder betriebliche Zeitkonten ab.
Überstunden mathematisch und rechtlich unterscheiden
Im Rechner sind Überstunden zunächst Stunden oberhalb der selbst gewählten täglichen Grenze. Wird die Grenze auf 8 Stunden gesetzt und die Nettozeit beträgt 9 Stunden 20 Minuten, werden 8 Stunden als regulär und 1 Stunde 20 Minuten als Überstunden dargestellt.
Ob diese Zeit arbeitsrechtlich tatsächlich als Überstunde gilt und wie sie vergütet oder ausgeglichen wird, hängt von Vertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Anordnung oder Duldung durch den Arbeitgeber ab. Der mathematische Wert ist deshalb ein Ausgangspunkt für die Prüfung, kein abschließender Anspruch.
Geschätzten Bruttolohn berechnen
Für eine Lohnschätzung werden Stundenlohn, Währung und Überstundenfaktor eingetragen. Die Formel lautet:
Schätzwert = reguläre Stunden × Stundenlohn + Überstunden × Stundenlohn × Faktor.
Beispiel: 40 reguläre Stunden zu 20 Euro und 5 Überstunden mit Faktor 1,25 ergeben 925 Euro. Der Wert setzt sich aus 800 Euro regulärer Vergütung und 125 Euro Überstundenvergütung zusammen.
Nicht berücksichtigt werden Lohnsteuer, Sozialversicherung, Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit, steuerfreie Bestandteile, Mindestentgelt, Sachbezüge, Urlaub, Krankheit, Monatsgehalt oder unternehmensspezifische Rundung. Das Ergebnis ist daher keine fertige Lohnabrechnung.
Feiertage, Sonntage und besondere Tätigkeiten
Nach § 9 ArbZG gilt grundsätzlich Sonn- und Feiertagsruhe. § 10 enthält jedoch zahlreiche Ausnahmen, etwa für Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Gastronomie oder kontinuierliche Betriebe. Der Rechner trifft keine Branchenentscheidung. Nutzer müssen selbst angeben, an welchen Tagen tatsächlich gearbeitet wurde und welche Tage ausgeschlossen werden sollen.
Für Schichtarbeit, Nachtarbeit, mehrere Arbeitgeber oder besondere Berufsgruppen können zusätzliche Regeln gelten. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind nach der gesetzlichen Definition zusammenzurechnen. Deshalb sollte eine persönliche Arbeitszeitkontrolle alle Beschäftigungen einbeziehen, nicht nur eine einzelne Abrechnung.
Rundung von Arbeitszeiten sinnvoll verwenden
Viele Zeiterfassungssysteme speichern Beginn und Ende minutengenau. Andere Betriebe rechnen auf feste Intervalle wie fünf, zehn oder fünfzehn Minuten. Eine Rundung kann bei einzelnen Schichten klein wirken, sich über einen Monat jedoch deutlich summieren. Deshalb sollte im Rechner nur die Rundungsstufe gewählt werden, die tatsächlich im Betrieb verwendet wird.
Beispiel: Eine Nettozeit von 7 Stunden 53 Minuten wird bei Rundung auf 15 Minuten zu 8 Stunden. Eine Nettozeit von 7 Stunden 52 Minuten kann dagegen auf 7 Stunden 45 Minuten fallen. Das Ergebnis hängt von der mathematischen Rundung auf das nächste Intervall ab. Bei einer arbeitsrechtlichen oder vergütungsbezogenen Prüfung sollte zusätzlich kontrolliert werden, ob die Rundungsmethode transparent, gleichmäßig und mit den anwendbaren Vereinbarungen vereinbar ist.
Für persönliche Aufzeichnungen ist minutengenaue Dokumentation meist die beste Ausgangsbasis. Die gerundete Zeit kann anschließend als separate Vergleichsgröße berechnet werden. So bleibt sichtbar, wie groß die Differenz zwischen tatsächlich erfasster und abgerechneter Zeit ist.
Typische Fehler bei der Nutzung
- Tageswechsel vergessen: Eine Nachtschicht muss als Schicht bis zum nächsten Tag berechnet werden.
- Pause doppelt abziehen: Wenn die eingetragene Endzeit bereits eine Unterbrechung berücksichtigt, darf sie nicht nochmals abgezogen werden.
- Falsche Wochentage auswählen: Teilzeitmodelle brauchen die tatsächlichen Arbeitstage.
- Feiertage nicht eintragen: Der Rechner kennt regionale Feiertage nicht automatisch.
- Rundung ungeprüft verwenden: Eine Rundung kann die Stundensumme und den Lohn verändern.
- Bruttoschätzung mit Nettolohn verwechseln: Abzüge sind nicht enthalten.
- Tägliche Überstunden mit gesetzlichem Ausgleich verwechseln: Das ArbZG betrachtet teilweise Durchschnittszeiträume.
Für wen ist der Rechner geeignet?
Arbeitnehmer können Arbeitszeitnachweise, Dienstpläne und Abrechnungen vergleichen. Arbeitgeber und Teamleitungen können Schichtmodelle überschlägig prüfen. Freelancer können abrechenbare Stunden ermitteln, sollten aber projektbezogene Pauschalen und nicht abrechenbare Tätigkeiten getrennt behandeln. Teilzeitbeschäftigte können Ist- und Sollzeit vergleichen.
Für eine belastbare Dokumentation sollten Startzeit, Endzeit, Pausen, nachträgliche Änderungen und Freigaben nachvollziehbar gespeichert werden. Ein Rechenergebnis ist nur so verlässlich wie die eingegebenen Daten.
Datenschutz und Vertrauenswürdigkeit
Für die Berechnung werden nur Zeiten, Daten und optionale Vergütungswerte benötigt. Namen, Personalnummern oder sensible Beschäftigtendaten sind nicht erforderlich. Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sollten Originalnachweise wie Zeiterfassung, Dienstplan, Nachrichten und Abrechnungen gesichert werden.
Der Rechner ist besonders nützlich als transparente Gegenprobe: Eingaben prüfen, Annahmen dokumentieren, Ergebnis reproduzieren und anschließend mit Vertrag und offiziellen Regeln vergleichen.
Häufig gestellte Fragen
Kann der Rechner Nachtschichten berechnen?
Ja. Wenn die Endzeit am folgenden Tag liegt, wird der Tageswechsel berücksichtigt.
Werden Pausen automatisch nach dem ArbZG eingesetzt?
Nein. Die Pausenminuten werden vom Nutzer eingetragen. Dadurch bleibt der Rechner flexibel, aber die richtige Pause muss selbst geprüft werden.
Kann ich Feiertage automatisch auswählen?
Nein. Feiertage unterscheiden sich nach Land und in Deutschland zusätzlich nach Bundesland. Relevante Daten werden manuell eingetragen.
Ist jede Zeit über acht Stunden automatisch eine vergütungspflichtige Überstunde?
Nein. Der Rechner zeigt eine mathematische Überschreitung der gewählten Grenze. Der Vergütungsanspruch richtet sich nach den anwendbaren Regeln.
Berechnet der Rechner den Nettolohn?
Nein. Angezeigt wird nur eine geschätzte Bruttovergütung ohne Steuern, Sozialabgaben und weitere Lohnbestandteile.
Kann das Ergebnis als rechtlicher Nachweis dienen?
Es kann eine nachvollziehbare Berechnung unterstützen, ersetzt aber keine Originalaufzeichnungen oder juristische Bewertung.
Offizielle Quellen
- § 2 ArbZG – Begriffsbestimmungen
- § 3 ArbZG – Arbeitszeit der Arbeitnehmer
- § 4 ArbZG – Ruhepausen
- § 5 ArbZG – Ruhezeit
- § 9 ArbZG – Sonn- und Feiertagsruhe
- EUR-Lex – Richtlinie 2003/88/EG
Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026.